Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Skiverein Eintracht Frankenhain e.V.


1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Skiverein Eintracht Frankenhain e.V.

2. Die Kartenpreise gelten jeweils pro Tag und Person. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrift können weitere Gebühren anfallen. Bei Versendung  von Eintrittskarten ist zusätzlich eine Versandgebühr zu zahlen.

3. Lediglich nicht ermäßigte Eintrittskarten sind vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes übertragbar. Mit der Übertragung der Eintrittskarte gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Eintrittskarteninhaber über. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte ungültig. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten ist generell unzulässig und wird strafrechtlich verfolgt.

4. Kinder unter 10 Jahren haben freien Eintritt.

5. Bei Schwerbeschädigten erhält eine Begleitperson freien Eintritt. Der Erwerb dieser Ermäßigung ist nur über den Skiverein Eintracht Frankenhain e.V. unter Telefon 036205/76422 oder per E-Mail [email protected] möglich. Die Berechtigung zur Ermäßigung ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes vorzulegen. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

6. Es stehen aus Sicherheitsgründen nur begrenzt Rollstuhlfahrerplätze pro Veranstaltung in der DKB-Skiarena zur Verfügung.

7. Die Übergabe/Übersendung der Eintrittskarten erfolgt bei Barzahlung in den Verkaufsstellen sofort, bei Bestellungen nach Bezahlung des Rechnungsbetrages.

8. Kartenrückgaben sind nicht möglich.

9. Bei Absage/Abbruch einer Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Witterung, höhere Gewalt) besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises. Im Falle der Absage, Verschiebung oder Programmänderungen einer Veranstaltung werden keine Spesen (z. B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.

10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungstermin zu verlegen. Daraus resultiert kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt für Programmänderungen und die Vor- bzw. Nachverlegung des Veranstaltungsbeginns.

11. Für ungehinderte Sichtbedingungen übernimmt der Veranstalter keine Garantie. Eine Minderung des Eintrittspreises wegen witterungsbedingter oder aus der Topographie des Veranstaltungsortes folgender Sichtbehinderung ist ausgeschlossen.

12. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Möglichkeit
dem Erwerber den Eintritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern bzw. einen Verweis vom Veranstaltungsgelände vorzunehmen. Eine Rückgabe der Gegenstände erfolgt nicht. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
13. Alkoholisierte Personen werden am Stadioneingang durch den Sicherheitsdienst entschädigungslos abgewiesen.

14. Jede kommerzielle Werbung auf Fanclub-Bannern oder Ähnlichem während der Veranstaltungen ist generell verboten und wird vom Veranstalter entschädigungslos entfernt.

15. Der Veranstalter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Darüber hinaus haftet der Veranstalter bei fahrlässiger Verletzung seiner Vertragspflichten maximal in Höhe des Kartenpreises.

16. Der Veranstalter ist berechtigt, Bildaufnahmen von den Besuchern zu machen und diese zu veröffentlichen. Die Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.

17. Der Erwerber parkt sein Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskräfte muss Folge geleistet werden.

18. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

19. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des
Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Arnstadt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

Frankenhain, den 01.12.2008